Das Verkehrslexikon

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Landgericht Oldenburg Beschluss vom 15.03.2016 - 5 Qs 99/16 - Verhältnismäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Feststellung des Fahrzeugführers

LG Oldenburg v. 15.03.2016: Verhältnismäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Feststellung des Fahrzeugführers


Das Landgericht Oldenburg (Beschluss vom 15.03.2016 - 5 Qs 99/16) hat entschieden:
  1. Die Frage, ob eine Durchsuchung zum Auffinden einer Fahrtenschreiberscheibe etc. im Rahmen der Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit zulässig ist, ist im Einzelnen umstritten. Sie ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert zu entscheiden.

  2. Wenn es um die Aufklärung eines Abstandsverstoßes geht, der nach 12.7.1 BKat in der Regel mit einem Bußgeld von 100 € geahndet wird, ist zu berücksichtigen, dass Abstandsverstöße auf Autobahnen eine der Hauptunfallursachen sind, so dass eine konsequente Verfolgung entsprechender Ordnungswidrigkeiten zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. Ein Durchsuchungsbeschluss ist deshalb verhältnismäßig im engeren Sinne.

Siehe auch Durchsuchung - Beschlagnahme - Sicherstellung und Stichwörter zum Thema Ordnungswidrigkeiten


Gründe: