Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Wiesbaden Urteil vom 21.09.1983 - 97 C 1039/83 - Zur Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei Kleinschäden

AG Wiesbaden v. 21.09.1983:Zur Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei Kleinschäden


Siehe auch Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen und Die Sachverständigenkosten in der Unfallschadenregulierung





Ist der Schadensumfang bei kleineren Schäden unklar, kann der Geschädigte einen Sachverständigen für einen geringen Pauschbetrag mit der ungefähren Schadensermittlung beauftragen, vgl. Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 21.09.1983 - 97 C 1039/83):
Auch bei zwischen 500 und 1000 DM liegenden Schäden verstößt der Geschädigte nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er für einen Betrag von etwa 75 DM zur Klärung des Schadenumfangs einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Die Beträge müssen an die Euro-Währung angepasst werden.