Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Wiesbaden Urteil vom 21.09.1983 - 97 C 1039/83 - Zur Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei Kleinschäden
AG Wiesbaden v. 21.09.1983:Zur Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei Kleinschäden
Siehe auch Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen und Die Sachverständigenkosten in der Unfallschadenregulierung
Ist der Schadensumfang bei kleineren Schäden unklar, kann der Geschädigte einen Sachverständigen für einen geringen Pauschbetrag mit der ungefähren Schadensermittlung beauftragen, vgl. Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 21.09.1983 - 97 C 1039/83):
Auch bei zwischen 500 und 1000 DM liegenden Schäden verstößt der Geschädigte nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er für einen Betrag von etwa 75 DM zur Klärung des Schadenumfangs einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Die Beträge müssen an die Euro-Währung angepasst werden.