Das Verkehrslexikon

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OLG Saarbrücken Urteil v. 27.08.1998 - 3 U 1018/97 - Kein Mitverschuldens an Eigenverletzungen, wenn in einem Oldtimer keine Sicherheitsgurte vorhanden und solche auch gesetzlich nicht vorgeschrieben sind

OLG Saarbrücken v. 27.08.1998:Kein Mitverschuldens an Eigenverletzungen, wenn in einem Oldtimer keine Sicherheitsgurte vorhanden und solche auch gesetzlich nicht vorgeschrieben sind


Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken (Urt. v. 27.08.1998 - 3 U 1018/97) hat entschieden:
Das Sich-Nicht-Sichern mit einem Sicherheitsgurt führt nicht zur Annahme eines Mitverschuldens an Eigenverletzungen, wenn in einem Oldtimer keine Sicherheitsgurte vorhanden und solche auch gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.


Siehe auch Sicherheitsgurt und Anschnallpflicht und Sicherheitsgurt - Tateinheit oder Tatmehrheit beim Zusammentreffen mit anderen Verstößen


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Ein Mitverschulden liegt insbesondere nicht darin, dass der Kläger im Augenblick des Erstunfalls nicht angeschnallt war, was die Beklagten zu 1) und zu 2) dem Kläger zunächst vorgeworfen hatten (Bl. 76 d.A.). Nach dem übereinstimmenden Vortrag des Klägers (Bl. 257 d.A.) und der Beklagten zu 3) und zu 5) (Bl. 260 d.A.) handelte es sich bei dem vom Beklagten zu 3) gefahrenen Pkw um ein Fahrzeug des Baujahres 1969, das auf den Rücksitzen noch nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet war und auch noch nicht ausgestattet sein musste. Dies ist durch die Bekundungen der Zeugin Alt...l bestätigt worden (Bl. 109 f d.A.) und steht in Einklang mit den Angaben des Beklagten zu 3) in seiner Zeugenvernehmung vor dem Landgericht (Bl. 108 d.A.). Waren aber Sicherheitsgurte weder vorhanden noch vorgeschrieben, liegt darin kein Mitverschulden, dass der Kläger nicht angeschnallt war. ..."