Das Verkehrslexikon

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Reparaturkosten - Ersatzteilaufschläge - AG Berlin-Mitte (Aufschläge müssen ersetzt werden)

Reparaturkosten - Ersatzteilaufschläge - AG Berlin-Mitte (Aufschläge müssen ersetzt werden)


Siehe auch Ersatzteilaufschläge bei den Reparaturkosten (UPE) und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung




Das AG Berlin-Mitte (zfs 1996, 179 und Urt. v. 23.08.1999 - 103 C 178/99 -) billigt dem Geschädigten bei sog. fiktiver Abrechnung auch die Aufschläge auf die Preisempfehlungen der Hersteller zu, weil diese Aufschläge in Berlin von allen Werkstätten verlangt werden daher ortsüblich sind und zum notwendigen Herstellungsaufwand gehören.