Das Verkehrslexikon

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Checkliste von Born NZV 1997, 257 ff. für Unfallbetrug

Unfallbetrug: Checkliste von Born für Unfallbetrug


Siehe auch
Unfallmanipulationen - Unfallbetrug - Berliner Modell
und
Zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls





Um Verdachtsmomenten bei vermuteter Unfallmanipulation nachzugehen, verwenden Versicherer oft Checklisten, die aber z.T. sehr einseitig sind. Wesentlich ausgewogener schlägt Born NZV 1997, 257 ff. folgende Checkliste mit Pros und Contras vor:

1. Art des Unfalls
Merkmale für Manipulation: Auffahren; Fahren gegen stehendes Fahrzeug; Anfahren eines anderen Fahrzeugs beim Ein- und Ausparken; Zurücksetzen (insbesondere mit hoher Geschwindigkeit); Vorfahrtsverletzung (insbesondere trotz klarer Verkehrsregelung); Fahrspurwechsel; Ausweichen aufgrund eines über die Straße laufenden Tieres oder wegen eines unbekannt gebliebenen Dritten
Merkmale gegen Manipulation: schwer zu stellen; schwer zu beherrschen, gefährlich wegen hoher Geschwindigkeit oder - beim seitlichen Unfall - Kollision auf Fahrerseite
2. Hergang des Unfalls:
Merkmale für Manipulation: abgelegener Unfallort; Dunkelheit; fehlende Bremsung; fehlende Ausweichbewegung; starke Beschleunigung vor der Kollision; grobe Fahrfehler, insbesondere bei nicht nachprüfbarem "Auslöser" (heruntergefallene Zigarette, über die Straße laufende Katze); fehlende Plausibilität des Hergangs; kein nachvollziehbarer Grund für die Anwesenheit am Unfallort; keine unabhängigen Zeugen
Merkmale gegen Manipulation: Bremsen (insbesondere Vollbremsung); Ausweichen; hohe Geschwindigkeit; Gefährdung der Insassen; unabhängige Zeugen
3. Unfallfolgen:
Merkmale für Manipulation: fehlende Kompatibilität der Schäden; erhebliche Vorschäden; Ladungsschäden; hohe Folgekosten
Merkmale gegen Manipulation: Kompatibilität der Schäden; hoher eigener Schaden des Schädigers; erhebliche Verletzungen der Beteiligten
4. Geschädigten-Fahrzeug:
Merkmale für Manipulation: älteres Fahrzeug; Luxusfahrzeug; schwer verwertbares Fahrzeug; neu angemeldetes Fahrzeug; erhebliche Vorschäden; keine Belege über Reparatur von Vorschäden; nächste TÜV-Untersuchung steht kurz bevor; unklare Eigentumsverhältnisse
Merkmale gegen Manipulation: neues Fahrzeug; gut verwertbares und marktgängiges Fahrzeug; gepflegtes Fahrzeug; Liebhaberfahrzeug
5. Schädigerfahrzeug:
Merkmale für Manipulation: stabiles Fahrzeug (Transporter); Mietwagen; Schrottfahrzeug; rotes Nummernschild; neu angemeldet; Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Merkmale gegen Manipulation: wertvolles Fahrzeug; gepflegtes Fahrzeug; keine Kaskoversicherung; kleines Fahrzeug (Verletzungsgefahr)
6. beteiligte Personen:
Merkmale für Manipulation: vorbestraft; verschuldet; Luxusfahrzeug trotz beengter wirtschaftlicher Verhältnisse; zahlreiche Vorunfälle; Kfz.-Bastler; Bekanntschaft der Beteiligten untereinander; gegenseitiges "Siezen" im Beisein von Dritten trotz guter Bekanntschaft; Beteiligung an Vorunfällen mit wechselnden Rollen
Merkmale gegen Manipulation: Normalbürger; Betrug nicht zuzutrauen; keine Vorunfälle; geregeltes Einkommen; unbedarft; geringe Fahrpraxis
7. Motiv:
Merkmale für Manipulation: Abrechnung auf Gutachtenbasis; schwer verwertbares (Luxus-)Fahrzeug; vorgeschädigtes Fahrzeug; hohe Nebenforderungen (Mietwagenkosten; Ladungsschäden)
Merkmale gegen Manipulation: Reparatur in Fachwerkstatt; neues oder marktgängiges Fahrzeug; Bestehen einer Kaskoversicherung; geringe Nebenforderungen
8. Verhalten des Geschädigten nach dem Unfall:
Merkmale für Manipulation: keine Hinzuziehung der Polizei trotz fehlender Bekanntschaft und/oder hoher Schäden; Polizei trotz Bekanntschaft; Verschweigen von Vorschäden; sonstige falsche Angaben; Verhinderung der Nachbesichtigung des beschädigten Fahrzeugs; sofortige Verschrottung des Fahrzeugs; sofortiger Verkauf des Fahrzeugs; fehlende Angabe des Käufers; mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Unfalls und des Schadens; Abrechnung auf Gutachtenbasis, hohe Mietwagen- und sonstige Nebenkosten
Merkmale gegen Manipulation: Reparatur in Fachwerkstatt; Mithilfe bei der Aufklärung (Polizei, Zeugen); geringe Nebenkosten; Anschaffung des gleichen Fahrzeugs trotz anstehenden Modellwechsels
9. Verhalten des Schädigers nach dem Unfall:
Merkmale für Manipulation: Geständnis; Schuldanerkenntnis (insbesondere bei unklarer Haftungslage); sofortige Beseitigung des Unfallfahrzeugs; falsche Angaben; keine Mithilfe bei der Aufklärung (Nichtbeantwortung des Versicherungs-Fragebogens)
Merkmale gegen Manipulation: abweichende Unfalldarstellung; Geltendmachung eigener Ansprüche
10. Verhalten im Prozeß:
Merkmale für Manipulation: Nichtverklagen des Schädigers; Verschweigen von Vorunfällen; widersprüchliche oder ausweichende Angaben; sonstige Gründe für Glaubwürdigkeitsbedenken; Nichterscheinen zum Gerichtstermin; Anpassung des Prozeßvortrages; auffällige Übereinstimmungen
Merkmale gegen Manipulation: Schädiger bestreitet den Klagevortrag; Schädiger macht eigene Ansprüche geltend; Bemühen um Aufklärung, glaubwürdiger Eindruck; Plausibilität der Angaben
11. Mietwagen als Schädigerfahrzeug:
Merkmale für Manipulation: kein plausibler Grund für die Anmietung; beim Transporter: unklarer Transportbedarf; wirtschaftliche Situation läßt Anmietung eigentlich nicht zu; kurze Anfahrstrecke; Grund für die Anmietung des Fahrzeugs wird nicht realisiert; Anmietung eines Fahrzeugs, obwohl eigenes Fahrzeug vorhanden ist; Anmietung erst unmittelbar vor dem Unfall
Merkmale gegen Manipulation: plausibler Grund für die Anmietung; Vorhaben wird trotz des Unfalls verwirklicht; häufigere Anmietungen in der Vergangenheit; längere Mietzeit vor dem Unfall; kleines Mietfahrzeug (Verletzungsgefahr)


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