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Schadenanzeige - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Teilkaskoversicherung - Unfalltypen - Versicherungsthemen - Vollkaskoversicherung Der Risikoumfang in der Fahrzeugversicherung Während die Haftpflichtversicherung die Schäden abdecken soll, die durch das Fahrzeug Außenstehenden zugefügt werden, und die Unfallversicherung Personenschäden der Insassen entschädigen soll, bezieht sich die Fahrzeugversicherung nur auf die Risiken, denen das eigene Fahrzeug des Versicherungsnehmers ausgesetzt ist. Es werden dabei zwei mögliche Arten der Fahrzeugversicherung unterschieden: die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung, die jeweils mit oder ohne eine eigene Selbstbeteiligung an jedem Schadensfall abgeschlossen werden können (Selbstbehalt). Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die völlige Zerstörung und den Totalverlust des Fahrzeugs. Darüber hinaus sind auch alle Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert, die in einer sog. Teileliste zu den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. In dieser Liste werden diejenigen Teile benannt, die durch die normale vereinbarte Prämie mitversichert sind; eine gesonderte Aufzählung erfolgt für diejenigen Teile, für die ein Zuschlag zur Kaskoprämie gezahlt werden muss, wenn sie mitversichert sein sollen. Alle diese Teile müssen entweder unter Verschluss verwahrt oder am Fahrzeug befestigt sein. Die sog. Teilkaskoversicherung deckt nur einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Risikoumfang ab, nämlich Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder der versicherten Teile durch
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