Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Nutzungsausfall und Vorhaltekosten bei Freiberuflern -

Satt Nutzungsausfall bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs bzw. bei Freiberuflern mindestens Erstattung der Vorhaltekosten


Siehe auch Ausfallentschädigung - Nutzungsausfall - Dauer und Werkstattverschulden und Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung




Unabhängig vom Problem des vollen Nutzungsausfalls müssen natürlich bei einem Freiberufler oder einem Gewerbetreibenden, der aus Anlaß der Beschädigung seines teilweise oder voll gewerblich genutzten Fahrzeugs keinen Verdienstausfall geltend macht, die sog. Vorhaltekosten dennoch erstattet werden, weil diese Aufwendungen durch den Unfall sinnlos eingesetzt werden. So haben verschiedene Gerichte entschieden, daß entsprechend der steuerlichen Behandlung des Fahrzeugs der dem privaten Anteil entsprechende NA voll und im übrigen die Vorhaltekosten dem steuerlichen Anteil entsprechend erstattet werden müssen.