Das Verkehrslexikon

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Voraussetzungen für die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen

Voraussetzungen für die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen


Das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gegen ein in der Verhandlung in Anwesenheit des Betroffenen verkündetes Urteil in einer Bußgeldsache ist nur unter sehr engen Voraussetzungen gegeben; es muss mindestens eine Geldbuße von 250,00 EUR oder ein Fahrverbot festgesetzt worden sein.

Wird ein Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen oder wird trotz Widerspruchs des Betroffenen durch Beschluss entschieden, ist die Rechtsbeschwerde gleichfalls zulässig.


Siehe auch Die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen


In allen anderen Fällen muss die Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht zugelassen werden. Die Voraussetzungen dafür sind äußerst streng und in der Regel nur gegeben, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Diese Voraussetzungen müssen nach strengen Maßstäben begründet werden.

In keinem Fall ist die Rechtsbeschwerde etwa deshalb zulässig, weil der Betroffene meint, das Gericht habe bei seinem Urteil die Beweiswürdigung nicht zutreffend durchgeführt. Bezüglich der Beweiswürdigung in Bußgeldsachen hat der Gesetzgeber sich bewusst entschieden, es bei einer einzigen Tatsacheninstanz endgültig zu belassen.