Das Verkehrslexikon

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Amtsgerichnt Trier Urteil vom 21.03.1986 - 6 C 220/85 - Mithaftung von 20% bei Benutzung von Sommerreifen auf verschneiter Straße

AG Trier v. 21.03.1986: Zur Mithaftung von 20% bei Benutzung von Sommerreifen auf verschneiter Straße


Das Amtsgerichnt Trier (Urteil vom 21.03.1986 - 6 C 220/85) hat entschieden:
Kommt ein nur mit Sommerreifen ausgestattetes bevorrechtigtes Fahrzeug im Winter aufgrund eines Bremsvorgangs auf verschneiter Straße ins Schleudern nachdem es behindert worden ist, so ist eine Mithaftungsquote von 20 Prozent anzunehmen.