Das Verkehrslexikon

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Was war das DAV-Abkommen?

Was war das DAV-Abkommen?


Das sog. DAV-Abkommen war eine gemeinsam vom Deutschen Anwaltverein und dem Dachverband der Kraftfahrtversicherer vorgeschlagene Empfehlung für die Regulierung von Unfallhaftpflichtschäden. Ob sich die einzelnen Versicherer dem Abkommen anschlossen, lag bei Ihnen, desgleichen, ob die einzelnen Anwälte sich entsprechend verhalten und danach abrechnen wollten.


Durch die Ersetzung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist dieses Abkommen obsolet geworden, wenn gleich einzelne Rechtsschutzversicherer und auch Haftpflichtversicherer auch unter dem neuen Gesetz wiederum pauschalierende Gebührenvereinbarungen anbieten.

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