|  | die Beklagten unter Beachtung ihrer vorprozessualen Haftungsübernahme (50 %) gesamtschuldnerisch zu verurteilen, 
 
 
| a) | an die Klägerin 26,00 EUR und an sie weiter insgesamt 3012,83 EUR zur fachgerechten Reparatur für den Fahrzeugschaden (….) vom 26.04.2019 gegen Vorlage der Reparaturrechnung nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 06.05.2019, 
 
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| b) | an die Klägerin für vorgerichtliche Sachverständigenkosten des Sachverständigen… gemäß dessen Rechnung vom 02.05.2019 weitere 228,00 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 08.05.2019 sowie 10,00 EUR Mahnkosten, 
 
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| c) | an die …. Leasing GmbH, …. zum Leasing- Vertrag: … weitere 300,00 EUR merkantile Wertminderung nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 25.05.2019 zu zahlen, 
 
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| d) | der Klägerin alle weitergehenden Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 26.04.2019auf dem Parkplatz … Hoyerswerda zu ersetzen, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind. 
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