Darlegung der gefahrgüterrechtlichen Anforderungen an die mitzuführenden Unfallmerkblätter und für die Verantwortlichkeit des Fahrers für den Inhalt eines Unfallmerkblatts |
- | lit. c: die zu treffenden allgemeinen Maßnahmen, wie z.B. die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer, |
- | lit. d: die bei kleineren Leckagen oder Undichtigkeiten zur Verhinderung größerer Schäden zu treffenden zusätzlichen Maßnahmen, |
- | lit. e: die gegebenenfalls für spezielle Güter zu treffenden besonderen Maßnahmen, |
- | lit. f: die erforderliche Ausrüstung zur Anwendung der allgemeinen und ggf. der zusätzlichen und/oder besonderen Maßnahmen. |
"- Warnzeichen auf der Straße aufstellen ..." Unter dem Punkt "Vom Fahrzeugführer zu treffende zusätzliche und/oder besondere Maßnahmen" heißt es:
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- | lit. b und a zwei selbststehende Warnzeichen (z.B. reflektierende Kegel etc.) und unter |
- | lit. c die erforderlichen Ausrüstungen zur Durchführung der in den Sicherheitshinweisen nach Rn. 10385 genannten zusätzlichen und besonderen Maßnahmen aufgeführt. |