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1. Die bei einem standardisierten Messverfahren möglichen Erleichterungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die vom Hersteller vorgesehenen und in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionstests ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. 2. Ein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung führt nicht zwingend zur Unverwertbarkeit der Messung. 3. Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung indiziert die Verdoppelung der Regelgeldbuße. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |