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Entgegen der Auffassung des Betroffenen hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2019 (LV 7/17) die vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfigur des "standardisierten Messverfahrens" nicht in Frage gestellt. Bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren PoliScan speed handelt es sich weiterhin um ein standardisiertes Messverfahren, hinsichtlich dessen vereinfachte Beweisanforderungen zu stellen sind. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes betrifft Fragen der Nachprüfung des Messverfahrens, die vorliegend jedoch irrelevant sind, da konkrete Messfehler nicht ersichtlich waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |