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Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ist dem Betroffenen bzw. seinem Verteidiger zuzubilligen, Einsicht in die gesamte Messreihe zu erhalten, wenn die Messung mit einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde. Dies ist notwendig, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, relevante Tatsachen vorzutragen, die die Ordnungsgemäßheit des Messergebnisses erschüttern können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |