Das Verkehrslexikon

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Falschangaben über den Fahrzeugführer gegenüber der Bußgeldstelle

Falschangaben über den Fahrzeugführer gegenüber der Bußgeldstelle




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitenverfahren

Der Anhörungsbogen im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

Fahrzeugführer

Täteridentifikation - Feststellungen zum Fahrzeugführer

Falsche Verdächtigung

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Allgemeines:


OLG Düsseldorf v. 09.12.1996:
Die für die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes der falschen Verdächtigung erforderliche Absicht des Täters ist nur gegeben, wenn dieser die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens oder anderer behördlicher Maßnahmen gegen den Verdächtigen bezweckt oder wenn er sicher weiß, dass ein behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner Handlung ist. Dass der Täter diese Absicht hat, kann nicht ohne weiteres daraus hergeleitet werden, dass ein der Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigter Fahrzeugführer in dem ihm übersandten Anhörungsbogen den Namen und die genaue Anschrift einer in England wohnenden Person angibt und zugleich wahrheitswidrig erklärt, diese habe zur Tatzeit das Fahrzeug geführt.

OLG Celle v. 21.06.2007:
Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung scheidet aus, wenn die aufgestellte Behauptung eines Kraftfahrers, ein Dritter habe den Verkehrsverstoß begangen, nicht geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen den Dritten herbeizuführen. Diese Eignung fehlt, wenn Umstände vorliegen, die sanktionsähnliche Maßnahmen gegen den Verdächtigten von vornherein ausschließen. Dies ist etwa bei bereits eingetretener Verfolgungsverjährung der Fall.

OLG Stuttgart v. 23.07.2015:
Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.

LG Heilbronn v, 09.03.2017:
Bestimmt jemand eine andere Person zur straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit, so ist dies - ohne Hinzutreten weiterer, eine tatsächliche Tatherrschaft begründender Umstände - als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (entgegen OLG Stuttgart Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).

OLG Stuttgart v. 07.04.2017:
Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).



OLG Stuttgart v. 20.02.2018:
1. Eine fiktive Person ist kein "anderer" im Sinne des § 164 StGB.

2. Zur Frage der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gemäß § 164, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens durch einen Dritten in einem Bußgeldverfahren (Bestätigung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. April 2017, 1 Ws 42/17, NJW 2017, 1971; Ablehnung von OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).


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