Das Verkehrslexikon

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Das Flottenfahrtenbuch - Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens




Gliederung:


- Allgemeines
- Akteneinsicht für Fzg-Halter
- Streitwert




Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Fahrtenbuch

OVG Lüneburg v. 02.11.2005:
Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus.

VG Cottbus v. 11.09.2007:
§ 31a Abs. 1 StVZO sieht als Maßnahme bei einem unaufgeklärt gebliebenen Verstoß die Auferlegung eines Fahrtenbuches für mehrere auf den Halter zugelassene Fahrzeuge ausdrücklich vor. Sind mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden, so ist die Behörde nicht daran gehindert, die Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge zu erstrecken, auch wenn mit anderen Fahrzeugen bislang noch keine nicht aufklärbare Verkehrsübertretung begangen worden ist. Unverhältnismäßig ist die Flotten-Fahrtenbuchauflage dann, wenn die Auflage auf mehrere Fahrzeuge des Halters erstreckt worden ist, obwohl die Zuwiderhandlung nur mit einem Fahrzeug begangen wurde und die Behörde nicht geprüft hat, ob bei künftigen Verkehrsverstößen mit den übrigen Fahrzeugen deren Fahrer wahrscheinlich ebenfalls nicht festgestellt werden können.

VG Braunschweig v. 04.06.2008:
Die Fahrtenbuchauflage darf in der Regel auf andere Fahrzeuge des Halters („Ergänzungsfahrzeuge“) erstreckt werden, wenn er Inhaber eines von ihm als Einzelkaufmann geführten Betriebes ist, im Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Angaben zum Nutzerkreis des in seinem Betrieb eingesetzten Tatfahrzeugs gemacht hat und wiederholt mit verschiedenen auf ihn zugelassenen Fahrzeugen Verkehrsverstöße begangen wurden, bei denen der Fahrer nicht festgestellt werden konnte.

OVG Bautzen v. 26.08.2010:
Hat ein Fahrzeughalter mehrere Kraftfahrzeuge, so kann die Fahrtenbuchauflage auch auf sämtliche Kraftfahrzeuge erstreckt werden; dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn auch bei diesen einschlägige Zuwiderhandlungen zu befürchten sind. Eine solche Anordnung bedarf wegen ihrer Auswirkungen auf den Fahrzeughalter einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dabei ist neben der Einschätzung, ob auch mit den von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeugen künftig mit entsprechenden Verkehrsverstößen gerechnet werden kann, zugleich die Prüfung erforderlich, ob die Umstände, die bei der Anlasstat dazu geführt hatten, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, für alle von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeuge des Fahrzeughalters gelten.

VGH München v. 06.05.2013:
Will die Behörde eine Fahrtenbuchauflage für andere Fahrzeuge als das Tatfahrzeug erteilen, muss sie vorab ermitteln, ob die anderen Fahrzeuge etwa einem wechselnden Benutzerkreis mit der Folge zur Verfügung stehen, dass bei einem Verkehrsverstoß mit der Nichtfeststellbarkeit des Fahrers zu rechnen ist. Geboten sein können auch Feststellungen darüber, ob diese anderen Fahrzeuge des betroffenen Halters ihrer Art nach überhaupt für die Begehung einschlägiger Verkehrsverstöße in Betracht kommen und ob in der Firma des Antragstellers entgegen allgemeinen Gepflogenheiten und (handels- und steuer-)rechtlichen Verpflichtungen Organisationsstrukturen bestehen, die die Feststellung eines konkreten Fahrers nicht ermöglichen.

VGH München v. 14.05.2013:
Aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ ergibt sich zwar keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten. Jedoch entspricht es unabhängig von der Reichweite dieser Vorschriften sachgerechtem kaufmännischen Verhalten, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren. Die Vernachlässigung dieser Pflicht lässt den Schluss auf eine mangelnde Mitwirkungsbemühen bei der Fahrerermittlung und somit die Verhängung einer Flottenfahrtenbuchauflage zu.

VGH Mannheim v. 14.01.2014:
Die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters kommt im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung und ausreichenden Sachverhaltsaufklärung auch dann in Betracht, wenn nur eine gewichtige Verkehrsstraftat vorliegt, aber aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Fahrzeugen künftig unaufklärbare einschlägige Zuwiderhandlungen zu erwarten sind.

VG Neustadt v. 05.11.2015:
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Kraftfahrzeuge des Halters bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks sowie eine Prognose voraus, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters zu erwarten und ebenfalls nicht aufgeklärt werden könnten.

VG Regensburg v. 21.10.2016:
Vor der Verhängung eines sog. Flottenfahrtenbuchs hat die Behörde im Ramen des pflichtgemäßen Ermessens zunächst Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Erweiterung der Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark hat die Behörde grundsätzlich eine Prognose darüber anzustellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zu Grunde liegende Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können. Bei der Abwägung der relevanten Gesichtspunkte ist schließlich die der Fahrtenbuchauflage zu Grunde liegende Verkehrszuwiderhandlung zu berücksichtigen.

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Akteneinsicht für Fzg-Halter:


Akteneinsicht und Aktenversendungspauschale

VG Sigmaringen v. 01.09.2015:
Vereitelt die Behörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Akteneinsicht seitens des Antragstellers als Halter eines Fahrzeugs, so steht dies der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage entgegen.

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Streitwert:


Streitwert in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitsachen

Streitwerttabelle in verkehrsrechtlichen Verwaltungsstreitsachen

Verwaltungsgericht Minden v. 02.11.2020:
Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und Mitwirkungspflicht des Halters von Firmenfahrzeugen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.11.2019:
Zur Streitwertfestsetzung bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.10.2019:
Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Autovermietung: Zumutbarkeit trotz sinkender Mieteinnahmen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.08.2016:
Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage für Taxiunternehmer bei bestehender Schichtzettelpflicht

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 07.07.2026:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung und erfolgloser Fahrerermittlung; Anforderungen an Messgeräte (Poliscan)

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.05.2016:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge: Erhöhte Mitwirkungsobliegenheit des Halters bei fehlender Fahreridentifikation

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.02.2021:
Adressierung von Anhörung und Fahrtenbuchanordnung an eine GbR als Halterin; Organisationspflichten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.06.2025:
Fahrtenbuchanordnung bei zwei erheblichen Verkehrsverstößen und fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.09.2019:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung einer juristischen Person als Fahrzeughalterin

Verwaltungsgericht Minden v. 21.12.2017:
Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeug nach Geschwindigkeitsüberschreitung; Verweigerung der Fahrerbenennung durch Halter

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.05.2016:
Zur Erledigung einer Fahrtenbuchauflage bei Ersatzfahrzeugen nach Aufgabe der Haltereigenschaft des Tatfahrzeugs

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.11.2015:
Zur Fahrtenbuchauflage für einen Fuhrpark bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.06.2014:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge: Erhöhte Mitwirkungspflicht des Halters bei der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.11.2013:
Fahrtenbuchauflage bei Nichtbenennung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs und fehlender Vorsorge

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.11.2013:
Zur Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeugen: Keine Zweiwochenfrist für Halterbenachrichtigung; Anforderungen an Ermittlungen

Verwaltungsgericht Minden v. 23.10.2012:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge bei wiederholter Nichtbenennung des Fahrers und erhöhter Mitwirkungspflicht des Kaufmanns

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.09.2012:
Zur erhöhten Mitwirkungspflicht eines Kaufmanns bei der Täterfeststellung nach Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.06.2012:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer trotz Kooperation des Halters und bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Aachen v. 15.03.2012:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Fahrzeughalters und erhöhter Pflicht bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.06.2013:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug bei mangelnder Mitwirkung des Kaufmanns an der Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Aachen v. 10.06.2010:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerfeststellung, insbesondere bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Aachen v. 10.06.2010:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerfeststellung, insbesondere bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 13.03.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei gewerblich genutzten Fahrzeugen und der erhöhten Mitwirkungsobliegenheit des Halters

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.03.2013:
Zur erhöhten Mitwirkungspflicht eines Kaufmanns bei der Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutzte Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Münster v. 26.04.2007:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters eines Firmenfahrzeugs zur Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 12.03.2007:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 18.01.2005:
Fahrzeughalter

VGH München v. 25.04.2022:
Fahrzeughalter

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