Das Verkehrslexikon

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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - Rechtsanwälte - Organe juristischer Personen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - Rechtsanwälte - Organe juristischer Personen





Gliederung:


- Allgemeines





Allgemeines:


Themen zum Versicherungsrecht

BGH v. 05.04.2017:
Der Versicherer einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen kann sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er einen Deckungsanspruch abgelehnt hat, die versicherten Personen keinen Versicherungsschutz geltend machen und schützenswerte Interessen des Versicherers einer Geltendmachung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer nicht entgegenstehen.

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