Das Verkehrslexikon

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Klageantrag - Zahlungsantrag

Klageantrag - Zahlungsantrag




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Die Parteien des Zivilprozesses bestimmen durch ihre Anträge, worüber und in welchem Umfang im einzelnen vom Gericht eine Entscheidung erstrebt wird. Der Formulierung richtiger Klageanträge kommt daher eine große Bedeutung zu.


Insbesondere muss beachtet werden, dass es nur in Ausnahmefällen zulässig ist, allgemein durch einen Feststellungsantrag eine Verpflichtung zum Schadensersatz herbeiführen zu wollen, wenn die Höhe des eingetretenen Schadens bereits bezifferbar ist und daher mit einem bestimmten Zahlungsantrag verfolgt werden muss.

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Allgemeines:


KG Berlin v. 24.11.2005:
Macht der Kläger seinen gesamten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend und begehrt er eine "Leistungsdifferenz" zwischen der Summe mehrerer aufgezählter Einzelposten und einer vorprozessualen Zahlung des Versicherers auf bestimmte Einzelpositionen, ohne eine Reihenfolge der Geltendmachung zu bestimmen, so handelt es sich nicht - mangels Bestimmtheit des Klageantrags - um eine unzulässige Saldoklage.




KG Berlin v. 02.08.2010:
Sieht das Erstgericht von der Aufklärung des Unfallhergangs ab und weist es die Klage, mit der der Kläger Abrechnung auf Neuwagenbasis fordert, allein mit der Begründung ab, die dafür erforderlichen Voraussetzungen könnten nicht festgestellt werden und dem Kläger könne auch nicht Schadenersatz auf Reparaturkostenbasis zugesprochen werden, weil er seine Klage nicht entsprechend "umgestellt habe", liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten betrifft nämlich denselben Streitgegenstand und ist lediglich ein minus (nicht aliud) gegenüber dem Ersatz des Neupreises des neu angeschafften Ersatzfahrzeugs.

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