Das Verkehrslexikon

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Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer in der Rechtsschutzversicherung

Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer in der Rechtsschutzversicherung




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Rechtsschutzversicherung

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer




LG Krefeld v. 06.10.1981:
Rechtsschutzversicherung muss Umsatzsteuer bezahlen, wenn der VN keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug hat

AG Rendsburg v. 22.11.1996:
Umsatzsteuer darf auch bei Selbständigen nicht abgezogen werden, wenn keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht

AG Rendsburg v. 12.11.1996:
Einem Freiberufler muss die Mehrwertsteuer aus der Anwaltsrechnung für eine Bußgeldsache bezahlt werden, da insoweit kein Vorsteuerabzug gegeben ist.

BGH Urteil vom 06.04.2011:
Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 Abs 1 Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.

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