Das Verkehrslexikon

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Sachverständigenkosten in der Kasko- und Rechtsschutzversicherung

Sachverständigenkosten in der Kasko- und Rechtsschutzversicherung




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
- Vollkaskoversicherung
- Rechtsschutzversicherung



Einleitung:


Anders als bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht in Voll- oder Teilkaskofällen das Recht der Beauftragung eines Sachverständigen der Fahrzeugversicherung zu; in der Regel werden daher dem Versicherungsnehmer SV-Kosten, die er durch einen eigenmächtigen Auftrag verursacht hat, nicht ersetzt.


Die Rechtsschutzversicherung ersetzt SV-Kosten nur bei Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsrechtsschutz, nicht bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen, es sei denn es handelt sich beispielsweise um eine unfallanalytisches SV-Gutachten zum Zwecke der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Sachverständigen-Gutachten

Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen in der Unfallregulierung

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Vollkaskoversicherung:


LG Dortmund v. 08.04.1992:
Die Voll- oder Teilkaskoversicherung muß keine Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Kfz-Sachverständigen erstatten.

LG Baden-Baden v. 31.01.1992:
Eine ausnahmsweise Erstattung von SV-Kosten durch den Fahrzeugversicherer kommt dann in Betracht, wenn über das vom Versicherer eingeholte Gutachten Streit entsteht, der dann durch ein eigenes Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers geschlichtet wird.

BGH v. 29.01.1984:
Die Kfz-Sachverständigenkosten sind bei der Anwendung der Differenztheorie quotenbevorrechtigt.

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Rechtsschutzversicherung:


Welche Kfz.-Sachverständigen-Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

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