Das Verkehrslexikon

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Geschwindigkeitsmessgerät (Tachometer ) - Wegstreckenzähler (Kilometerzähler) - Tempomat

Geschwindigkeitsmessgerät - Tachometer - Wegstreckenzähler - Kilometerzähler




Gliederung:


- Einleitung
- Allgemeines
- Verfassungsrecht
- Falschangaben zum Kilometerstand gegenüber Versicherung
- Der defekte Tempomat
- Betrug durch Tachomanipulationen?



Einleitung:


Bis auf wenige Ausnahmen müssen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät (Tachometer) ausgestattet sein. Die Anzeige muss in Stundenkilometern erfolgen.


Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler (Kilometerzähler) verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt, und zwar mit einer Ungenauigkeit von jeweils 4 Prozent.

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Allgemeines:


Pflichten des Fahrzeugführers und Zustand des Fahrzeugs

Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

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Verfassungsrecht:


BVerfG v. 09.05.2006:
Die digitale Programmierung von Wegstreckenzählern zum Zwecke von deren Umstellung, Reparatur und Justierung sowie die Herstellung von dafür geeigneter Software werden von der Strafnorm des § 22b Abs. 1 und Abs. 3 StVG nicht erfasst, sodass die Verfassungsbeschwerde des Herstellers gegen diese Norm mangels Beschwer unzulässig ist - nach oben -



Falschangaben zum Kilometerstand gegenüber Versicherung:


OLG Saarbrücken v. 09.01.2008:
Es unterliegt keinem Zweifel, dass die korrekte Beantwortung der vom Kaskoversicherer gestellten Frage nach den mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometern zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Entschädigung sachdienlich ist. Die Gesamtlaufleistung eines PKW ist nach der Verkehrsauffassung ein entscheidender Faktor für die Bemessung seines Werts. Eine Falschangabe ist eine Obliegenheitsverletzung und führt nach der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urt.v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182), welcher der Senat folgt, selbst dann, wenn sie für den Versicherer folgenlos geblieben ist, zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist, sie nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder ihn kein erhebliches Verschulden trifft.

OLG Celle v. 12.06.2008:
Bei einem neuen Motorrad kann eine für den Versicherer gem. § 6 Abs. 3 VVG leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung erst angenommen werden, wenn die Angabe des VN zur Laufleistung mit „ca. 2 400 km“ um mindestens 1 000 km zu gering war. - nach oben -



Der defekte Tempomat:


OLG Hamm v. 21.04.2006:
Der Fahrer eines Pkw ist trotz eingeschaltetem (defektem) Tempomat verpflichtet, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren und so die Einhaltung von Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten.

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Betrug durch Tachomanipulationen?


OLG Hamm v. 05.05.2020:
Der Betrug ist kein bloßes Vergehen gegen die Wahrheit und das Vertrauen im Geschäftsverkehr, sondern eine Vermögensstraftat. Nicht die Täuschung an und für sich, sondern die vermögensschädigende Täuschung ist strafbar. Demgemäß erleidet Ein Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über die Laufleistung durch vorgenommene Tacho-Manipulationen getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, erleidet einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist. Für die Schadensbewertung ist grundsätzlich die objektive Sicht eines sachlichen Beurteilers maßgebend, die sich nicht an der Schadensbewertung des Getäuschten, sondern an den Marktverhältnissen auszurichten hat.

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