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Die Verfahrensrüge im Strafverfahren und in Bußgeldsachen

Die Verfahrensrüge im Strafverfahren und in Bußgeldsachen




Gliederung:


- Allgemeines



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitenverfahren

OLG Rostock v. 02.11.2004:
Die Rechtmäßigkeit der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann nur mit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge geprüft werden. Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Gericht habe zu Unrecht den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht abgelehnt, bedarf es der genauen Darlegung der Einzelumstände, insbesondere aus welchen Gründen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war. Generell muss dargelegt werden, ob überhaupt die Voraussetzungen einer Entbindung gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorlagen.



OLG Hamm v. 28.09.2004:
Wird die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages gerügt, so müssen außer dem Inhalt des Antrags (Beweistatsache und Beweismittel) auch der Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses und insbesondere die Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit des angegriffenen Beschlusses ergeben soll.

OLG Hamm v. 02.03.2009:
Stützt der Betroffene seinen Wiedereinsetzungsantrag auf die Nichtgewährung von Akteneinsicht, so hat er für jede der erhobenen Verfahrensrügen ausreichend darzulegen, dass er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise nur dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bzw. der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können.

OLG Hamm v. 05.03.2009:
Da das Amtsgericht gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von nicht mehr als 100,00 € verhängt hat, ist die Rechtsbeschwerde wegen der Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren grundsätzlich nicht zuzulassen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG). Eine Ausnahme besteht dann, wenn in dem mit der Verfahrensrüge geltend gemachten Umstand eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gesehen werden könnte (§ 80 Abs. 1. Nr. 2 OWiG). Dazu genügt nicht, dass der Betroffene vorträgt, es sei einem Beweisantrag nicht nachgegangen worden.

OLG Hamm v. 11.11.2009:
Die Rechtswidrigkeit der Videoabstandsmessung nach dem Verfahren VKS 3.0 und der Verstoß gegen ein daraus resultierendes Beweisverwertungsverbot sind in der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge geltend zu machen.




OLG Koblenz v. 24.03.2011:
Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist, wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Begründungsaufwand für eine entsprechende Verfahrensrüge an den zusätzlichen prozessualen Möglichkeiten für die Einführung von Schriftstücken gemäß § 78 Abs. 2 OWiG zu messen. Schlüssig ist die Rüge hier nur dann erhoben, wenn sie die Unterlassung aller prozessual möglichen Wege der Einführung des Schriftstückes konkret behauptet.

OLG Hamm v. 22.05.2011:
Soll mit der Revision bzw. der Rechtsbeschwerde geltend gemacht werden, dass der Tatrichter zu Unrecht von einem Verwertungsverbot ausgegangen ist, ist im Rahmen der Aufklärungsrüge auch der Inhalt des nicht verwerteten Beweismittels mitzuteilen. Wird beanstandet, dass eine Urkunde nicht verlesen oder im Wege des Selbstleseverfahrens in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, so ist es in der Regel erforderlich, dass die Revision den Wortlaut der Urkunde wiedergibt. Bei der Rüge, ein Lichtbild sei fehlerhaft nicht in Augenschein genommen worden, muss dieses in die Revisionsbegründung aufgenommen werden.

OLG Bamberg v. 04.07.2011:
Wird im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der gebotenen Verfahrensrüge der Zulassungsgrund des Verstoßes gegen rechtliches Gehör geltend gemacht, muss dem Rügevortrag jedenfalls dann, wenn das Entschuldigungsvorbringen nicht schlicht übergangen wurde, zu entnehmen sein, ob und gegebenenfalls wie sich der Betroffene im Falle seiner Anhörung geäußert bzw. den Tatvorwurf bestritten hätte



OLG Saarbrücken v. 31.03.2014:
Die Verfahrensrüge der Nichtwahrung der Urteilsabsetzungsfrist erfordert die Angabe, wann das Urteil verkündet und wann es zu den Akten gereicht wurde.

KG Berlin v. 08.01.2016:
Eine Verfahrensrüge, mit der nicht das Zustandekommen einer Videoaufzeichnung an sich als nicht ordnungsgemäß zustandegekommen angegriffen wird, sondern lediglich die Verwendung einer Teilstrecke für die Verurteilung einer zu hohen Durchschnittsgeschwindigkeit gerügt wird, ist nicht ordnungsgemäß erhoben.

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