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Autokauf - pauschalierter Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Autokauf - pauschalierter Schadensersatz wegen Nichterfüllung




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Stichwörter zum Thema Autokaufre

Gewährleistung und Garantie beim Neuwagenkauf

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

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Allgemeines:


BGH v. 16.06.1982:
Lässt eine in AGB enthaltene Schadenspauschalierungsklausel dem Vertragspartner nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Sinn die Möglichkeit offen, im konkreten Falle nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, so ist die Klausel wirksam.

BGH v. 27.09.1995:
Die Annahme der Wirksamkeit einer Schadensersatzpflicht gemäß den vertraglichen Verkaufsbedingungen in Höhe von 15 % des Bruttokaufpreises (vgl. zur Höhe der Schadenspauschale beim Neuwagengeschäft Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - VIII ZR 89/81 = WM 1982, 907 unter II 2 b cc) ist rechtsfehlerfrei.

BGH v. 14.04.2010:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel

  
"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."
nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.

BGH v. 27.06.2012:
Die formularmäßig vereinbarte Klausel, nach der der Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15% des Bruttokaufpreises als Schadenspauschale zu zahlen hat, ist wirksam (Festhaltung BGH, 27. September 1995, VIII ZR 257/94, NJW 1995, 3380).



OLG Hamm v. 27.08.2015:
Wird ein Kaufvertrag über ein Wohnmobil wirksam unter Einbeziehung der AGB des Verkäufers geschlossen und nimmt der Käufer das Fahrzeug nicht vertragsgemäß ab, steht dem Verkäufer entsprechend seinen AGB ein vertraglich vereinbarter Schadensersatzanspruch in Höhe von 15% des Kaufpreises zu, wenn dem Käufer die Möglichkeit verbleibt, den Nichteintritt des Schadens bzw. eine geringere Schadenshöhe nachzuweisen. Insbesondere wird bei Kauf eines Neufahrzeugs auch eine Schadenspauschale von 15% des Kaufpreises der Höhe nach für angemessen erachtet (BGH NJW 2012, 3230).

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