Ist in einem Stichentscheid für den Rechtsschutzversicherer die Sach- und Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt worden, ist der Rechtsschutzversicherer hieran nicht gebunden. Der Rechtsschutzversicherer hat auch dann die Kosten für die Erstellung des Stichentscheides zu tragen, unabhängig vom Ergebnis des Stichentscheides.
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