Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf Urteil vom 03.12.1996 - 5 Ss 325/96 - Geschwindigkeit und Ampelverstöße bei Flucht vor Polizei sind Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit

OLG Düsseldorf . 03.12.1996: Geschwindigkeit und Ampelverstöße bei Flucht vor Polizei sind Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit




Im Gegensatz zu BGH DAR 1995, 166 hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 03.12.1996 - 5 Ss 325/96) entschieden:

   "Auch die bewußt verkehrswidrige Fahrweise - etwa während der Flucht vor der Polizei - kann ein Beweisanzeichen für alkoholbedingte - relative - Fahrunsicherheit des Fahrzeugführers sein."

Siehe auch
Alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit - Beweisanzeichen für und gegen
und
Stichwörter zum Thema Alkohol

Im konkreten Fall fuhr der Angeklagte mit ca. 0,8 Prom. innerorts mehrfach mit über 100 km/h (selbst in 30-km/h-Zonen) und bog nach rechts bei roter Ampel ab.

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