Das Verkehrslexikon

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Die Berechnung des Brems- und Anhalteweges

Die Berechnung des Brems- und Anhalteweges eines Fahrzeugs


Siehe auch
Bremsweg und Anhalteweg eines Fahrzeugs
und
Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit



Der insgesamt aus einer bestimmten Ausgangsgeschwindigkeit erforderliche Anhalteweg eines Fahrzeugs setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  -  der Reaktionszeit,
  -  der Bremsanschwellzeit und
  -  dem reinen Bremsweg.

Die Reaktionszeit ist die für einen Menschen erforderliche Zeit vom Augenblick der Wahrnehmung eines eine Reaktion auslösenden Ereignisses bis zur Umsetzung in eine Handlung; sie ist nicht bei allen Menschen gleich, jedoch rechnet man in der Praxis mit einem Durchschnittswert von 0,8 Sekunden.

Die Bremsanschwellzeit vergeht zwischen der ausgelösten Reaktion des Bremsens und dem Einsetzen der technischen Bremswirkung; sie beträgt 0,2 Sekunden.


Es vergeht somit vor dem Wirksamwerden einer Reaktion stets eine volle Sekunde, in der sich das Fahrzeug ungebremst mit seiner ursprünglichen Ausgangsgeschwindigkeit fortbewegt.

Der Weg, der in dieser Zeit zurückgelegt wird, ist lediglich von der Ausgangsgeschwindigkeit abhängig und wird nach der Formel

   "Weg in Metern = Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde geteilt durch 3,6"

errechnet.

Beispiel für 50 km/h:
Weg = 50 / 3,6 = 13,89 m.




Der reine Bremsweg (dritte Komponente) ist abhängig von der Ausgangsgeschwindigkeit des abzubremsenden Fahrzeugs und seiner konkreten Bremsverzögerung. Je höher die Ausgangsgeschwindigkeit ist, desto länger ist bei gleicher Bremsverzögerung der Bremsweg; ebenso ist bei gleicher Ausgangsgeschwindigkeit der Bremsweg um so länger, je geringer die Bremsverzögerung ist.

Sind Ausgangsgeschwindigkeit und Bremsverzögerung bekannt, kann der reine Bremsweg mit der Formel

   "Bremsweg in Metern = Weg in einer Sekunde multipliziert mit sich selbst und dies dann wieder geteilt durch die doppelte Verzögerung"

errechnet werden.

Beispiel für 50 km/h (entspricht 13,89 m pro Sekunde) und Verzögerung von 7,5 m/Sekunde:
Bremsweg = 13,89 x 13,89 / 15 = 12,86 m.

Aus der Addition des in einer Sekunde mit der Ausgangsgeschwindigkeit zurückgelegten Weges und des reinen Bremsweges ergibt sich sodann der erforderliche Anhalteweg.

Beispiel bei 50 km/h:
13,89 m + 12,86 m = 26,75 m.




Neben der genauen Bremswegberechnung wird in der Praxis zur Vereinfachung der sog. Fahrschulbremsweg nach der Formel:

   "Bremsweg in Metern = Geschwindigkeit in Kilometern / pro Stunde multipliziert mit sich selbst geteilt durch 100"

berechnet (dabei wird eine in der Praxis eher schlechte Bremsverzögerung von 3,86 m/sec2 zu Grunde gelegt).

Entsprechend gibt es auch noch den sog. Gefahrenbremsweg, bei dem einfach der Fahrschulbremsweg durch 2 geteilt (halbiert) wird (es wird von einer Bremsverzögerung von 7,72 m/sec2 ausgegangen).

Ist die Ausgangsgeschwindigkeit nicht bekannt, muß sie zur Bestimmung des Bremsweges durch andere Hilfsmittel, z. B. Sachverständigengutachten aufgrund von Beschädigungsumfang, Bremsspuren u. dgl. berechnet werden.

Die konkrete Bremsverzögerung ist meistens überhaupt nicht bestimmbar, sondern es spielen hierbei die Witterungs- und Straßenverhältnisse, der Fahrzeugzustand (Bereifung usw.) sowie die wahrscheinlichen Bremskräfte eines Fahrzeugs einer bestimmten Serie eine entscheidende Rolle. Die Bremsverzögerungswerte für bestimmte Situationen und Fahrzeugarten werden deshalb allgemein anerkannten Tabellen entnommen.

Beispiel:
Bei guter z. B. asphaltierter Fahrbahn und trockenem Wetter wird für einen Pkw mit durchschnittlichem (Brems-) Erhaltungszustand eine Bremsverzögerung von 7,5 m/ sec2 angenommen.

Unfallanalyse Berlin (unfallanalytisches SV-Büro Prof. Dr. Hartmut Rau und andere) - Unfallrekonstruktion: Kollisionsgeschwindigkeit

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