Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 19.03.1986 - 2 U 167/85 - Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Auffahrunfall oder Rückwärtsfahren

OLG Köln v. 19.03.1986: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Auffahrunfall oder Rückwärtsfahren




Siehe auch
Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis
und
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle



Besteht Streit darüber, ob das vordere Fahrzeug rückwärts oder das folgende Fahrzeug beim Umschalten der LZA von Rot auf Grün aufgefahren ist, dann findet der Beweis des ersten Anscheins keine Anwendung; vielmehr soll nach OLG Köln (Urteil vom 19.03.1986 - 2 U 167/85) Schadensteilung Platz greifen:

   "Stoßen zwei vor einer Verkehrsampel haltende Fahrzeuge nach Umschalten der Ampel von "Rot" auf "Grün" zusammen und lässt sich nicht klären, ob der Unfall auf einem versehentlichen Zurücksetzen des ersten Fahrers oder auf einem versehentlichen Abrutschen des Fusses des zweiten Fahrers vom Bremspedal auf das Gaspedal beruht, dann sind die Regeln des Auffahr-Anscheinsbeweises unanwendbar; der Schaden ist zwischen den Beteiligten zu teilen."

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