Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Traunstein Urteil vom 27.10.2004 - 311 C 734/04 - Zur Einhaltung von umgehenden Eingriffsmöglichkeiten bei sechsjährigen Kindern

AG Traunstein v. 27.10.2004: Zur Einhaltung von umgehenden Eingriffsmöglichkeiten bei sechsjährigen Kindern


Siehe auch
Die Pflicht von Eltern und sonstigen Aufsichtspersonen zur Beaufsichtigung von Kindern und sonstigen Schutzbefohlenen
und
Die Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr



Zur Aufsichtspflicht gegenüber einem 6-jährigen Kind mit einem Kinderfahrrad hat das Amtsgericht Traunstein (Urteil vom 27.10.2004 - 311 C 734/04) entschieden:

   "Ein auf einem Kinderfahrrad fahrendes sechsjähriges Kind kann nur dann ordnungsgemäß beaufsichtigt werden, wenn der aufsichtspflichtige Erwachsene sich in einer solchen Nähe zu dem Kind befindet, dass er jederzeit durch Zurufe, gegebenenfalls auch körperlich, eingreifen kann, wenn die Fahrweise des Kindes zu der Besorgnis Anlass gibt, es werde sich demnächst verkehrswidrig verhalten."

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