Das Verkehrslexikon
Rechtsprechung: Die sog. informatorische Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen ist eine Beweisaufnahme und ließ die Beweisgebühr nach der BRAGO entstehen
Rechtsprechung: Die sog. informatorische Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen ist eine Beweisaufnahme und ließ die Beweisgebühr nach der BRAGO entstehen
Siehe auch
Die Beweisgebühr (BRAGO)
und
Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren - Anwaltshonorar - Rechtsanwaltskosten
Die "informatorische" Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen ist eine Beweisaufnahme, gleichgültig, ob der Zeuge befragt wird, ob er etwas bekunden kann oder was er bekunden kann (verneint der die erste Frage, dann ist das bereits ein Beweisergebnis), vgl. OLG Celle AnwBl. 1980,078; OLG Bamberg NJW 1972, 912; OLG München AnwBl. 1981, 110 = JurBüro 1981, 394 = MDR 1981, 239; a. A. OLG Celle JurBüro 1974, 861 u. OLG Schleswig JurBüro 1985, 878 (keine Beweisaufnahme, wenn der Zeuge nur gefragt wird, ob er etwas bekunden kann).
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