Beschädigt ein mitversicherter Fahrer eines Pkw einen anderen Pkw und stehen beide Kfz im Eigentum einer Person, hat diese keinen Anspruch gegen den Versicherer des auffahrenden Pkw wegen der Schäden an dem anderen Kfz. Dabei ist unerheblich, ob er hinsichtlich des auffahrenden Pkw VN ist.
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