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Landgericht Siegen Beschluss vom 08.12.2006 - 61 Ns 4 / Ds 26 Js - Vorlagefrage an den EuGH, insbesondere zum Zeitpunkt eines Verstoßes in Bezug auf eine sog. "zweite" Fahrerlaubnis (beim EuGH anhängig - C-1/07 Weber)

LG Siegen v. 08.12.2006: Vorlagefrage an den EuGH, insbesondere zum Zeitpunkt eines Verstoßes in Bezug auf eine sog. "zweite" Fahrerlaubnis (beim EuGH anhängig - C-1/07 Weber)


Das Landgericht Siegen (Beschluss vom 08.12.2006 - 61 Ns 4 / Ds 26 Js) hat dem EuGH folgende Frage im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt:

   Ist die Richtlinie 91/439/EWG1, Artikel 1 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 2 und 4, so auszulegen, dass es einem Mitgliedsstaat verwehrt ist, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung nach Maßgabe eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit deshalb nicht anzuerkennen beziehungsweise abzuerkennen, weil seinem Inhaber in dem erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nachdem ihm in einem anderen Mitgliedsstaat eine so genannte "zweite" EU-Fahrerlaubnis erteilt worden war, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis auf einem Vorfall/Fehlverhalten fußt, der/das in die Zeit vor Erteilung der Fahrerlaubnis durch den anderen Mitgliedsstaat fällt?

Siehe auch
Stichwörter zum Thema EU-Führerschein
und
Die Nutzungsuntersagung bzw. Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

Der Vorlagebeschluss ist derzeit nach meinem Erkenntnisstand nicht veröffentlicht; das Aktenzeichen und das Entscheidungsdatum des Beschlusses ist vom EuGH nicht bekannt gegeben.

Der Generalanwalt Yves Bot hat in diesem Vorabentscheidungsverfahren am 17.07.2008 - C-1/07 - seinen Schlussantrag gehalten.

Das vollständige Urteil des EuGH kann hier eingesehen werden.

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