Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Aachen Urteil vom 19.11.1991 - 50 Cs 63 Js 1825/91 - Verringerung der Fahrerlaubnissperre wegen Nachschulung

AG Aachen v. 19.11.1991: Zur Verringerung der Fahrerlaubnissperre wegen Nachschulung


Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 19.11.1991 - 50 Cs 63 Js 1825/91) hat entschieden:
Im Hinblick auf die vom Angeklagten zwischen Tattag und Hauptverhandlung absolvierte Nachschulung für Erstalkoholtäter nach dem Modell Main 77 kann auf eine Fahrerlaubnissperre von nur noch 3 Monaten und 2 Wochen erkannt werden.


Siehe auch Entziehung der Fahrerlaubnis - Führerscheinentzug


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Der Angekl. war bei dem festgestellten Sachverhalt zu verurteilen wegen eines fahrlässigen Vergehens der Trunkenheit im Verkehr nach den §§ 316 Abs. 1 und 2 StGB.

Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände konnte der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden.

Der Führerschein des Angekl. wurde am Tattag sichergestellt. Der Angekl. hat zwischenzeitlich eine Nachschulung beim TÜV Rheinland nach dem Modell Mainz 77 durchlaufen. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache glaubte das Gericht, daß es ausreichte, dem Angekl. für die Dauer von noch 3 Monaten und 2 Wochen die Fahrerlaubnis zu entziehen ..."