Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.04.1995 - 5 Ss (OWi) 109/95 - (OWi) 47/95 I) - Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei Frühstart

OLG Düsseldorf v. 11.04.1995: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei Frühstart


Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.04.1995 - 5 Ss (OWi) 109/95 - (OWi) 47/95 I) hat entschieden:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Sinne der Nr. 34, 2 des Bußgeldkatalogs liegt nicht vor, wenn der Betroffene mit dem Fahrzeug vor einem durch eine Wechsellichtzeichenanlage gesicherten Fußgängerüberweg bei Rotlicht anhält und, nachdem die Fußgänger den Überweg überquert haben, weiterfährt, weil weitere Fußgänger nicht in Sicht sind, und er dabei aus Unachtsamkeit das fortbestehende Rotlicht der Ampel mißachtet.

Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot