Das Verkehrslexikon

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Die Video-Abstands-Messanlage VAMA - Einführung

Die Video-Abstands-Messanlage VAMA - Einführung


Siehe auch Die Video-Messanlage VAMA - Brückenabstandsmessverfahren und Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren




Das sog. VAMA-Verfahren – Aufzeichnung mittels Video-Abstands-Messanlage – ist ein sog. Standardisiertes Verfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung (OLG Hamm Beschluss vom 12.1.1996 – 2 Ss OWi 1497/95 (zitiert bei Burhoff DAR 1996, 381)), und zwar für die Feststellung von Abstandsverstößen. Da aber die Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit eine notwendige Vorstufe zur Feststellung eines Abstandsverstoßes ist, stellt das VAMA-Verfahren gleichzeitig auch ein standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsverstöße dar (Krumm DAR 2005,55).


Krumm „Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen mit dem VAMA-Verfahren (DAR 2005, 55 ff.) stellt die technische Seite wie folgt dar:
„Bei dem VAMA-Verfahren wird der auflaufende Verkehr mit zwei Videokameras von einer über der Autobahn führenden Brücke auf ein einziges Videoband aufgezeichnet, wobei die eine Videokamera den Fernbereich (ca. 100 bis meist über 500 Meter hinaus) aufnimmt und die andere Kamera den für die eigentliche Messung maßgeblichen Nahbereich (ca. 30-100 m). Auf dem Band wird das Datum der Aufnahme, die Tatzeit (als Echtzeit) und ferner die Messzeit (eine fiktive geeichte Zeit) eingeblendet. Diese Messzeit wird unter Verwendung eines geeichten Charaktergenerators ermittelt und zwar auf hundertstel Sekunden genau. Das Videoband wird in der Hauptverhandlung als das wichtigste Beweismittel in Augenschein genommen, da aus ihm die Zeitmesswerte und das Fahrverhalten insgesamt bewiesen werden können. Neben den beiden Kameras und dem Charaktergenerator auf der Autobahnbrücke ist noch i.d.R. eine weitere – mit den anderen Kameras synchronisierte – Videokamera in der Fahrbahnmitte oder auf der Brücke selbst im Einsatz, die Frontalaufnahmen der Fahrzeuge vornimmt zwecks Fahreridentifizierung bzw. Feststellung des Kfz-Kennzeichens. Aus dem Videofilm, welcher mittels der beiden Kameras und des Charaktergenerators auf der Brücke er-stellt wird, werden später im Rahmen der Videoauswertung für die Akte zur Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand Einzelbilder („Videoprints") abgezogen, welche im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls in Augenschein genommen werden können. Diese dokumentieren Einfahrt der relevanten Fahrzeuge in den bzw. Ausfahrt aus dem 50 m langen Messbereich. Der Messbereich wird dabei markiert durch im Kameranahbereich aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen: die erste von den Verkehrsteilnehmern überfahrene Linie ist 90 m von dem Kamerastandpunkt entfernt und 1,0 m breit, die zweite Linie ist 40 m entfernt und 50 cm breit.

Die hieraus je nach Tatvorwurf zu errechnenden Messwerte enthalten auf die Messstrecke von 50 m aufgrund der Fahrzeugüberhänge, der Reifenaufstellfläche sowie der Strichbreiten (insgesamt 150 cm) erhebliche Toleranzen von insgesamt zu schätzenden nahezu zwei Metern.

Über den Einsatz des Gerätes wird von dem Bediener ein „spärliches” Einsatzprotokoll gefertigt, das eigentlich nur den ordnungsgemäßen Einbau des Gerätes, den eingesetzten Gerätetyp mit Gerätenummer und die Messstrecke bzw. den Einsatzort dokumentiert. Änderungen im Laufe der Messung finden allenfalls durch Videobandwechsel statt, die jedoch auf den technischen Zustand des Gerätes keinen Einfluss haben, da keinerlei technische Verstellungen an dem Gerät hierfür erforderlich sind.“