Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Berechnungsmodell für die Quotenbildung bei Mehrfachbeteiligung

Steffen DAR 1990, 50: Berechnungsmodell für die Quotenbildung bei Mehrfachbeteiligung


Siehe auch Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen und Unfallverursachung durch mehrere Unfallbeteiligte - Haftung mehrerer Schädiger - Kettenunfall - Massenkaramboulage




In DAR 1990, 50 ff. stellt Steffen (Vors. Richter am BGH) ein Berechnungsmodell vor, um die dem Geschädigten jeweils zustehende Innenausgleichsquote sowie diejenigen Beträge zu ermitteln, hinsichtlich derer die mehreren Beteiligten dem Geschädigten gesamt- und einzelschuldnerisch haften.


Hierzu werden folgende Begriffe definiert:

Einzelforderung:

Die sich bei der Einzelabwägung ergebende Schadensersatzpflicht des jeweiligen Schädigers.

Gesamtschadensersatzanspruch:

Umfang des dem Geschädigten gegen alle Schädiger insgesamt zustehenden Schadensersatzanspruchs.

Separatquote:

Derjenige Teil der Einzelforderung, für den der jeweilige Schädiger allein haftet. Die Separatquote weist das Insolvenzrisiko eines Schädigers dem Geschädigten zu.

Da sich die Gesamtschau am Verteilungsmaßstab des Innenausgleichs (§ 467 I BGB) orientiert, ist es sachgerecht, das Insolvenzrisiko entsprechend § 426 I BGB so aufzuteilen, daß der Geschädigte und die übrigen Mitschädiger nach Durchführung des Innenausgleichs in gleicher Weise stehen, als wenn es den zahlungsunfähigen Mitschädiger nicht gegeben hätte.

Die Separatquote entspricht dem Betrag, den der Geschädigte als Selbstbehalt zusätzlich zu übernehmen hätte, wenn der jeweilige Schädiger in der Gesamtschau nicht vorhanden wäre. Rechnerisch ist der Betrag wie folgt zu ermitteln:
Separatquote = Selbstbehalt des Geschädigten bei einer Gesamtschau ohne Beteiligung dieses Schädigers
minus Selbstbehalt des Geschädigten bei einer Gesamtschau unter Einschluß aller Schädiger

Solidarquote:

Derjenige Teil der Einzelforderung bzw. des Gesamtschadensersatzanspruchs, für den eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Die Solidarquote bürdet das Insolvenzrisiko eines Schädigers den Mitschädigern auf. Sie errechnet sich wie folgt:
Solidarquote = Gesamtschadensersatzanspruch
minus Summe der Separatquoten
Der Anteil des einzelnen Schädigers an der Solidarquote ( = gesamtschuldnerischer Haftungsanteil) wird wie folgt ermittelt:
Gesamtschuldnerischer Haftungsanteil = Anteil des einzelnen Schädigers in der Gesamtschau
minus Separatquote





Datenschutz    Impressum