Das Verkehrslexikon

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Bedeutung des Grünpfeils

Bedeutung des Grünpfeils


Siehe auch Der Grünpfeil




Der sog. Grünpfeil - ein nach rechts weisender grüner Pfeil auf schwarzem Grund, angebracht an Lichtzeichenanlagen - entstammt der ehemaligen DDR und ist mit verschärften Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer auch für die gesamte Bundesrepublik übernommen worden.


§ 37 StVO bestimmt insoweit:

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün-Gelb-Rot-Rot und Gelb (gleichzeitig)-Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
  1. An Kreuzungen bedeuten: Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

    Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

    Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

    Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

    Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Die Regelung soll der erhöhten Verkehrsflüssigkeit dienen, denn bei richtigem Verhalten der Fahrzeugführer werden Staus vor Kreuzungen bei gleichzeitiger Sicherheit für den querenden Verkehr vermindert. Nach vielfältigen Bedenken und harscher Kritik in den alten Bundesländern hat sich jedoch im Laufe der Jahre die Einsicht durchgesetzt, dass es sich um eine bewährte Verkehrsregelung handelt.

Allerdings wurden zwei Verhaltensregeln aus der ehemaligen DDR nicht mitübernommen: zum einen durfte man in der ehemaligen DDR abbiegen ohne anzuhalten, zum zweiten durfte dies auch in mehreren Fahrstreifen nebeneinander geschehen.