Das Verkehrslexikon

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Hamburger Quotentabelle - Erläuterung

Hamburger Quotentabelle - Erläuterung


Siehe auch Die Hamburger Quotentabelle



Bei der sog. Hamburger Quotentabelle handelt es sich um eine Arbeitshilfe für Verkehrsrichter, Anwälte und Haftpflichtversicherer, die seit 1969 in Hamburg mit allgemeiner Anerkennung Anwendung findet (sie wurde hauptsächlich von dem Hamburger Richter Schweitzer entwickelt und wohl erstmals auf dem Verkehrsgerichtstag 1969 vorgestellt und veröffentlicht - und wird seitdem laufend aktualisiert, soweit dafür ein sachliches Bedürfnis z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen besteht).


Der VGT 1969 hat damals folgende Empfehlungen veröffentlicht:
  1. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt die Einrichtung von Spezialabteilungen, Spezialkammern und Spezialsenaten an den Zivilgerichten für die Bearbeitung und Entscheidung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, damit innerhalb der jeweiligen Gerichtsbezirke eine möglichst einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist. Diese Richter sollten Kraftfahrer sein.

  2. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt die Typisierung der Verkehrsunfälle und der Haftungsverteilung im Interesse einer beschleunigten und möglichst gleichmäßigen außergerichtlichen Schadensabwicklung und als Leitlinie für die richterliche Entscheidung unbeschadet der richterlichen Unabhängigkeit in jedem einzelnen Fall. Der Verkehrsgerichtstag begrüßt die gehaltenen Referate als Schritt auf diesem Weg.
Obwohl die Quotentabelle über Hamburg hinaus eigentlich niemals überregionale Bedeutung erlangt hat (vgl. den erneuten Startversuch von Bursch / Jordan VersR 1985, 512), stellt sie doch eine durchaus brauchbare Arbeitshilfe auch außerhalb des Hamburger Raums dar.