Das Verkehrslexikon

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Die Einteilung in Schweregrade beim HWS-Schleudertrauma

Die Einteilung in Schweregrade beim HWS-Schleudertrauma


Siehe auch Halswirbelschleudertrauma - Lendenwirbelschleudertrauma - unfallbedingte Wirbelsäulenverletzungen




Fußend auf Erdmann (Schleuderverletzung der Halswirbelsäule, 1973) werden im allgemeinen heute (vgl. Malin /Tegenthoff, DAR 1990, 168 ff., Ayasse, VersR 1992, 1195 ff.) drei Schweregrade des HWS-Syndroms unterschieden: Es wird davon ausgegangen, dass "wenn keine wesentlichen Vorschädigungen" vorliegen, Traumen
  • des Schweregrades I innerhalb von drei Monaten,
  • solche des Schweregrades II innerhalb von einem Jahr und
  • diejenigen des Schweregrades III längstens innerhalb von zwei Jahren
abklingen.


Die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit soll
  • beim Schweregrad I ein bis drei Wochen,
  • beim Schweregrad II zwei bis vier Wochen und
  • beim Schweregrad III sechs Wochen oder länger
betragen.

Für die Zeit danach soll nur noch eine - nach Schweregrad und Zeitablauf gestaffelte - partielle MdE in Betracht kommen, nämlich in der Regel (jeweils nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit)
  • 20 % auf die Dauer von 0 bis 4 Wochen bei Schweregrad I,

  • 20 % bis zum Ende des ersten Halbjahrs und 10 % bis zum Ende des ersten Jahres nach dem Unfall bei Schweregrad II und

  • 30 % bis zum Ende des ersten Halbjahrs, 20 % bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Unfall und 10 bis 20 % auf Dauer bei Schweregrad III.
"An dieser Richtschnur, die fast kanonischen Rang genießt, orientieren sich nahezu alle Gutachter" (so Ziegert , DAR 1994, 260).

Von Malin / Tegenthoff aaO. wird zudem festgestellt:
"..., möchten wir nochmals unterstreichen, dass die überwiegende Mehrzahl der entsprechenden unkomplizierten Verletzungen nach einer üblichen Zeitdauer von etwa 4 - 8 Wochen unter einer "lege artis" durchgeführten Therapie folgenlos ausheilt."