Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Zur Berechnung des Ersatzanspruchs bei nur teilweisem Ausfall in der Haushaltsführung

Überblick: Zur Berechnung des Ersatzanspruchs bei nur teilweisem Ausfall in der Haushaltsführung


Siehe auch Ansprüche wegen des Entgangs der Fähigkeit, den Haushalt zu führen - Haushaltsführungsschaden




Bei teilweisem Ausfall im Haushalt muss an sich der Umfang des Schadens konkret unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden. Keineswegs kann einfach aus dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch auf den Grad der Beeinträchtigung bei der Haushaltsführung geschlossen werden. So kann die Beeinträchtigung im Haushalt durchaus geringer sein als die Beeinträchtigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Andererseits ist es aber genauso denkbar, dass im Einzelfall ein geringerer Grad der Erwerbsminderung vorliegt und der Verletzte dennoch gänzlich außerstande ist, den Haushalt und sich selbst zu versorgen. Hier spielen eben die Einzelheiten der erlittenen Verletzungen und die daraus resultierenden Behinderungen gerade im Haushalt die entscheidende Rolle.

Um den zeitlichen Umfang des Ausfalls im Haushalt bestimmen zu können, ist bei teilweiser Beeinträchtigung eigentlich ein entsprechendes ärztliches Gutachten erforderlich. Es gibt hier zwei Wege: Zum einen könnte der Arzt feststellen, für welche restliche Zeit der Verletzte trotz seiner Verletzungen noch im Haushalt tätig sein kann (dann kann diese Zeit von der durchschnittlichen insgesamt erforderlichen Zeit abgezogen werden, und man gelangt so zu dem erstattungsrelevanten Zeitraum); zum anderen könnte der Gutachter auch anhand verschiedener Tabellen über die zeitliche Aufteilung der einzelnen Haushaltstätigkeiten bestimmen, welche Tätigkeiten ausgeführt werden konnten, bzw. bei welchen dies nicht der Fall war (in diesem Fall kann man dann gleichfalls durch Addition der Ausfalltätigkeiten, bzw. der dafür erforderlichen Zeiten den erstattungsrelevanten Zeitanteil erhalten).

Es gibt auch bereits fertige Tabellen, aus denen für verschiedene Verletzungen die zeitliche Beeinträchtigung bestimmt werden kann (vgl. z.B. Sonderdruck Berechnungsmethode "Münchener Modell" von Probst / Ludolph, Veröffentlichung des ADAC und des HUK-Verbandes). Diese Berechnungsmethoden werden aber in der Wissenschaft teilweise heftig kritisiert; auch ist ihre Anwendung im Einzelfall beim Zusammentreffen mehrerer mehr oder minder schwerer Verletzungen eher kompliziert.