Das Verkehrslexikon

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Kammergericht Berlin Urteil vom 19.12.1974 - 22 U 2221/74 - Zu den Grundsätzen eines Lückenunfalls zwischen Rechtsüberholer und entgegenkommendem Linksabbieger

KG Berlin v. 19.12.1974: Zu den Grundsätzen eines Lückenunfalls zwischen Rechtsüberholer und entgegenkommendem Linksabbieger


Siehe auch Lückenunfälle - Überholen einer haltenden Kolonne




Auch wenn es sich nicht um kreuzenden Querverkehr an Straßeneinmündungen oder - kreuzungen handelt, sondern um eine Kollision zwischen einem durch eine Lücke in einer Kolonne entgegenkommenden Linksabbieger handelt, ist grundsätzlich die Rechtsprechung zu den sog. Lückenunfällen anwendbar, wie z.B. das Kammergericht Berlin (Urteil vom 19.12.1974 - 22 U 2221/74) entschieden hat:
Die Grundsätze der Rechtsprechung in sog. Lückenfällen, wonach ein Kraftfahrer, welcher an einer haltenden Fahrzeugkolonne links vorbeifährt sich unter Umständen auf Querverkehr aus einer freigelassenen Lücke einrichten muß, sind auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Vorfahrtberechtigte eine zum Stillstand gekommene Fahrzeugkolonne rechts überholt und mit einem aus dem Querverkehr von links oder aus dem Gegenverkehr links abbiegenden und eine für den Vorfahrtberechtigten deutlich erkennbare Lücke benutzenden Fahrzeug zusammenstößt.