Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 27.03.1990 - 95 OWiG - 65/90 - 2008 - Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

AG Frankfurt am Main v. 27.03.1990: Zur Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten


Siehe auch Die Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten




Droht dem Betroffenen eine Eintragung mit zwei Punkten im VZR und hat der Verteidiger eine ausführliche Schutzschrift gefertigt, ist der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt

Droht dem Betroffenen eine Eintragung mit zwei Punkten im VZR und hat der Verteidiger eine ausführliche Schutzschrift gefertigt, ist der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt, vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 27.03.1990 - 95 OWiG - 65/90 - 2008).