Das Verkehrslexikon

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Richtgeschwindigkeit und Betriebsgefahr

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr


Siehe auch Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit




Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.