Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

BGH Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 62/91 - Haftungsverteilung bei Überschreiten dr Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

BGH v. 17.03.1992: Haftungsverteilung 1/4 des Überholers, 3/4 des Ausscherenden bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit durch den Überholenden


Siehe auch Auffahrunfälle auf der Autobahn und Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen





Der BGH hat einen Unfall dann nicht für unabwendbar gehalten, wenn die Richtgeschwindigkeit auf der BAB nicht eingehalten wird, es sei denn, der Auffahrende kann beweisen, dass der Unfall mit denselben schweren Folgen (!) auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre, vgl. BGH NZV 92, 229 ff..

Der BGH verteilt die Haftung entsprechend 1/4 zu Lasten des zu schnellen Überholers und 3/4 zu Lasten des Ausscherenden.


Die wesentlichen Ausführungen der Entscheidung des BGH (Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 62/91)