Das Verkehrslexikon

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Kammergericht Berlin in VerkMitt 1988, 50 - Kein Schmerzensgeldanspruch bei geringfügigen Verletzungen

KG Berlin VerkMitt 1988, 50: Kein Schmerzensgeldanspruch bei geringfügigen Verletzungen


Siehe auch Schmerzensgeld und Stichwörter zum Thema Personenschaden




Zu den sog. Bagatellverletzungen hat das Kammergericht Berlin in VerkMitt 1988, 50 entschieden:
Nach der ständigen Rechtsprechung des KG, die mit einer inzwischen überwiegend vertretenen Rechtsmeinung übereinstimmt, begründen geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensfunktion und ohne Dauerfolgen einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes nicht, weil sie keinen Schaden darstellen, der eine Entschädigung in Geld nach § 847 BGB rechtfertigt (KG in DAR 74, 297 und in NJW 78, 1202 = VersR 78, 569; Urteile d. Sen. v. 11.01.79 - 12 U 2659/78 - u. v. 17.09.81 - 12 U 522/81; BGH VersR 83, 837, 838 = NJW 83, 1939 a.E.; Wussow/ Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 4. Aufl., S. 62 f, Rd.-Nr. 207 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).