Das Verkehrslexikon

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Landgericht Köln Urteil vom 06.12.1975 - 11 S 258/75 - Lückenunfall beim Verlassen einer Tankstelle

LG Köln v. 06.12.1975: Zum Lückenunfall beim Verlassen einer Tankstelle


Siehe auch Lückenunfälle und Unfalltypen - typische Unfallgestaltungen





Hinsichtlich eines sog. Lückenunfall beim Ausfahren aus einem Tankstellengelände hat das Landgericht Köln (Urteil vom 06.12.1975 - 11 S 258/75) entschieden:
  1. Bei einem sog. Lückenunfall muß beim Ausfahren aus einem Tankstellengrundstück der in die Lücke einer in der rechten Spur haltenden Fahrzeugkolonne Einfahrende notfalls so lange warten, bis sich die Kolonne so weit aufgelöst hat, daß er ausreichende Sicht nach beiden Seiten hat, oder er muß sich einweisen lassen. Hat er keine ausreichende Sicht nach beiden Seiten und läßt er sich nicht einweisen, so darf er nicht in die Fahrbahn hineinfahren.

  2. Da das Ausfahren für den fließenden Verkehr eine besondere Gefährdung darstellt, der durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen Rechnung zu tragen ist, ist die Betriebsgefahr eines ausfahrenden Kfz in einem solchen Fall höher einzuschätzen als ein mit überhöhter Geschwindigkeit fahrendes, die Kolonne überholendes, ohne die erforderliche Sorgfalt in die Lücke der rechts neben ihm stehenden Fahrzeugkolonne einfahrendes Kfz. Dieses führt zu einer Quote von 3/4 zu Lasten des aus dem Tankstellengrundstück in die Lücke Ausfahrenden.