Das Verkehrslexikon

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Vorbereitung auf die MPU?

Vorbereitung auf die MPU?


Siehe auch Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)




Wenn jemand mehr als einmal wegen erheblicher Verkehrsverstöße oder aber auch nur einmal z. B. wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,60 Promille verurteilt wurde, können unabhängig davon, ob ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen oder dies nicht getan hat, bei der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständigen Verwaltungsbehörde allein auf Grund der Eintragungen im Verkehrszentralregister Zweifel hervorgerufen werden, ob der Führerscheininhaber noch die Gewähr bietet, künftig ohne Verletzung von gesetzlichen Vorschriften am Straßenverkehr teilzunehmen, oder ob zum Schutz der Allgemeinheit die Entziehung bzw. Versagung der Fahrerlaubnis geboten ist.


Da der Antragsteller aber die Beweislast dafür hat, dass er in jeder Hinsicht (charakterlich, gesundheitlich usw.) voll geeignet ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, kann von ihm verlangt werden, auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten über seine Fahreignung beizubringen, um die Zweifel der Behörde zu zerstreuen. Deshalb wird dem Bewerber aufgegeben, sich bei einer amtlich anerkannten Stelle auf seine Fahreignung hin untersuchen zu lassen.

Eine solche Anordnung kann nicht gesondert mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Man kommt ihr entweder nach und behebt mit einem positiven Gutachten die aufgetretenen Bedenken der Behörde, oder man kommt ihr nicht nach: Dann wird die Behörde entweder die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis verweigern, oder sie wird eine noch vorhandene Fahrerlaubnis entziehen. Nur gegen diese Entscheidungen kann dann ggf. mit den entsprechenden Rechtsmitteln angegangen werden.

Die Untersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle ist ausschlaggebend für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Mediziner und Psychologen entscheiden nach einem Gespräch von oft noch nicht einmal einer Stunde über den Wert oder Unwert eines Menschen als Kraftfahrer. Drei Gefahren tun sich aus der Sicht vieler Betroffener dabei besonders auf:

  • Man wird als charakterlich nicht geeignet befunden, weil man die zur Untersuchung führenden straf-, bzw. bußgeldrechtlichen Vorwürfe "bagatellisiert", also kein ordentliches Einsichtsvermögen hat oder zeigt;

  • oder aber die geäußerte "Reue" und "Einsicht" werden einem nicht abgenommen, d.h. man wird für einen Heuchler gehalten, der nur unter dem Druck, dass man ja den Führerschein wieder haben will, sich äußerlich einsichtsbereit zeigt;

  • man glaubt einem nicht, wenn man erklärt, zur Zeit überhaupt keinen Alkohol zu trinken; sagt man dagegen, dass am "wie jeder normale Mensch auch" ab und zu, z.B. bei Familienfeiern, etwas trinkt, dann wird man verdächtigt, Alkoholiker zu sein.
Es ist daher dringend zu empfehlen, vor der eigentlichen Begutachtung auf eigene Kosten eine private psychologische Voruntersuchung und vorbereitende Beratung, evtl. verbunden mit einem entsprechenden Training in Anspruch zu nehmen; diese hat den Zweck, einen mit den bestehenden Problemen in der eigenen Persönlichkeitstruktur vertrauter zu machen, sich über sich selbst und seine Äußerungsmöglichkeiten klarer zu werden und einem die Sicherheit zu vermitteln, nicht in der Eile und im Stress der endgültigen Untersuchung Dinge daherzureden, die man gar nicht meint, die sogar oft nicht stimmen und die einem dann schaden, obwohl sie de eigenen Charakter gar nicht entsprechen. Außerdem kann eine solche Voruntersuchung im einen oder anderen Fall auch dazu führen, dass man sich eine nutzlose und kostspielige Untersuchung durch eine der Untersuchungsstellen ganz spart, weil deren Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt doch nicht zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis führen würde.

Neben vielen Verkehrspsychologen (die man leicht im Branchenbuch finden können), bieten u. a. auch der TÜV, die DEKRA usw. für einen Pauschalpreis von ca. 100,00 EUR eine vorbereitende Beratung an.

Es empfiehlt sich dringend, sich bereits länger vor alkoholveranlassten Untersuchung mit den eigenen (früheren und heutigen) Alkoholkonsumgewohnheiten auseinanderzusetzen. Auch die regelmäßige Bestimmung der Blut- und Leberwerte während der angeordneten Sperrzeit ist zur Vorbereitung auf die MPU sehr sinnvoll. Der Betroffenen kann dann später während der MPU mit dem Psychologen ehrlich, offen und selbstkritisch über seine Alkoholproblematik sprechen, ohne sein Alkoholproblem zu verharmlosen.



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