Die Behandlung der Progressionsdifferenz bei der Einkommensbesteuerung des Verdienstausfalls bei nur teilweiser Haftung des Schädigers
Wenn der Geschädigte wegen eigener Mithaftung lediglich Anspruch eine prozentuale Erstattung des Verdienstausfallschadens hat und bei der Berechnung von der sog. Bruttolohnmethode ausgegangen wird, tritt das Problem auf, daß der errechnete Gesamtbruttobetrag einen höheren Steueranteil enthält als der Belastung entspricht, die den Geschädigten aufgrund des niedrigeren Quotenbetrages lediglich trifft.