Das Verkehrslexikon

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Rechtsprechung: Auch bei Behörden oder Betrieben besteht kein Anspruch für Zeit- / Personalaufwand bei der Regulierung unverschuldeter Unfälle

Rechtsprechung: Auch bei Behörden oder Betrieben besteht kein Anspruch für Zeit- / Personalaufwand bei der Regulierung unverschuldeter Unfälle


Siehe auch Zeitaufwand und Personaleinsatz des Geschädigten bei der Unfallschadenregulierung und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung




Auch wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Unternehmen oder eine Behörde usw. handelt, kann dieser keinen Ersatz dafür fordern, dass für die Regulierung eines Schadens Personalaufwand entstanden ist, und zwar selbst dann nicht, wenn das eingesetzte Regulierungspersonal speziell hierfür eingestellt und organisatorisch von sonstigen Abteilungen getrennt vorgehalten wird (BGHZ 66, 112; BGHZ 75, 230; BGH VersR 1976, 857; BGH NJW 1990, 2060; BGH VersR 1961, 358; KG VersR 1973, 749; OLG Köln VersR 1975, 1105).