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Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klagepartei 1638,43 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.4.2011 zu bezahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen über Ziffer 1 hinausgehenden Schadensersatz insoweit zu leisten, als die unfallbedingtem tatsächlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Nutzungsausfallentschädigung während der Dauer der unfallbedingten Reparatur den Betrag des Sachverständigengutachtens des Sachverständigenbüros … übersteigen.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klagepartei vorgerichtliche Kosten in Höhe von 192,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.4.2011 zu bezahlen.
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